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   BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78   

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BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,8198)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1978 - 1 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,8198)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1978 - 1 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,8198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Strafaussetzung bei sexueller Nötigung mit vorsätzlicher Körperverletzung - Begründung einer Strafmilderung durch Ablassen des ursprünglichen Plans der Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78
    Damit ist lediglich die günstige Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB angesprochen, doch ist damit nicht das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dargetan, wie es der Ausnahmecharakter der Vorschrift des § 56 Abs. 2. StGB gebietet (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78
    Damit ist lediglich die günstige Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB angesprochen, doch ist damit nicht das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dargetan, wie es der Ausnahmecharakter der Vorschrift des § 56 Abs. 2. StGB gebietet (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe

    Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78
    Das aber könnte schon nicht als allgemeiner Strafmilderungsgrund verwertet werden (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78), geschweige denn als besonderer Umstand im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB.
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 124/78

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von

    Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78
    Das Revisionsgericht beschränkt seine Prüfung darauf, ob die vom Tatrichter angeführten Gründe unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch als vertretbar angesehen werden können (BGH NJV 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 172/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78
    Das aber könnte schon nicht als allgemeiner Strafmilderungsgrund verwertet werden (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78), geschweige denn als besonderer Umstand im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB.
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 - und vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78).
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 421/78

    Anforderungen an die ordnungsgemäße durch eine Jugendstrafkammer vorgenommene

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die für das Ergebnis angeführten Gründe nicht als vertretbar angesehen werden können (BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; 1977, 639 Nr. 12; BGH, Urteil vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78).
  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 781/79

    Anforderungen an besondere Umstände im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Dieses kann nur nachprüfen, ob die Entscheidung im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77; v. 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78; v. 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
  • BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79

    Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2

    Dieses kann nur nachprüfen, ob die Entscheidung im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH, Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77; vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
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